Hygienekonzept

derzeit gibt es keine Coronabestimmungen für das Atelier
(September 2022)

kurz Fassung der Hygieneregeln im Überblick

Folgende Hygiene-Regeln sind neu:
Beim Kommen und Gehen auf Abstand achten
Beim Ankommen, als erstes Hände waschen,
die Kursteilnehmer muss ich namentlich mit Telefonnummer und Adresse notieren,
Schürzen müssen selber mitgebracht werden, am besten zieht ihr Malkleidung an,
Abstandsregel gilt auch im Atelier,
Masken werden dann getragen, wenn der Abstand nicht mehr gewährleistet wird, oder beim Herumlaufen in den Räumen oder zu der Toilette
selbstverständlich werden alle Malutensilien vorschriftsmässig gereinigt und jeder Sitzplatz mit eigenen Utensilien ausgestattet
alle Tische sind mit Spuckschutz ausgestattet
Trinkflaschen müssen mitgebracht werden

An die Eltern:
bitte klärt Eure Kinder über die Abstands- und Hygieneregeln auf.
Achtet bitte beim Kommen und Gehen, beim Bringen und Abholen auf die 1,5m Abstandsregel.

Für unter 6-Jährige und Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre gilt keine Nachweispflicht.
Der Zutritt für Personen ab 18 Jahren ist nur mit FFP2-Maske erlaubt.

Vielen Dank, Ich freue mich sehr auf Euch!
Patrice Dufner

ausführlicher Hygieneplan
für das Atelier blickwinkel
vom 22.01.2022
anlässlich der Corona-Pandemie

INHALT
GRUNDÄTZLICHES

  1. Persönliche Hygiene
    2.1. Zugang zur Kunstschule
    2.2. Wegeführung
  2. Raumsituationen, RAUMHYGIENE
    3.1. Räume
    3.2. Lüften
    3.3. Reinigung
    3.4. Nachverfolgung
  3. KUNSTSCHULUNTERRICHT
    4.1. UNTERRICHT IM BEREICH BILDENDE KUNST
  4. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH
  5. VERANTWORTLICHKEIT UND UNTERWEISUNG
  6. VERWALTUNG
  7. MELDEPFLICHT

GRUNDSÄTZLICHES
Dieser Hygieneplan ist durch die Kunstschulleitung zu veröffentlichen. Er gilt bis zu seiner Aufhebung durch die Schulleitung. Alle Personen, die sich in der Kunstschule aufhalten, haben diese Hygienebestimmungen, die Anweisungen und Verlautbarungen der Gesundheitsbehörden sowie die Anweisungen der Schulleitung zur Wahrung der Hygiene und des Infektionsschutzes an der Schule zu befolgen.

PERSÖNLICHE HYGIENE
Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist insbesondere auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtige und notwendige HygienemaSSnahmen

Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben. Kinder und Jugendliche bei solchen Anzeichen umgehend nach Hause schicken bzw. Eltern informieren.
Mindestens 1,50 m Abstand halten
Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten des Klassenraums) durch Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden.
Das Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.
(siehe auch wwwwww.aktion-sauberehaende.de).
Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! beim Husten oder Niesen größt-möglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
Mund-Nasen-Schutz: Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl zulässig. Sollten Schüler*innen sowie Lehrkräfte in der Kunstschule eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.

  1. Zugänge, WEGEFÜHRUNG
    In allen Unterrichtsräumen sowie in Eingangs- und Aufenthaltsbereichen werden Hinweisschilder auf Hygienevorschriften und Distanzregeln gut sichtbar und an entsprechenden Stellen angebracht. Das vom Landesverband bereitgestellte Merkblatt (ANLAGE 1) sowie eigene Hinweisschilder werden dafür genutzt.
    2.1. Zugang zur Kunstschule
    Das / die Gebäude der Kunstschule darf nur von Mitarbeitenden, Kunstschülerinnen sowie von weiteren Personen betreten werden, denen der Zugang durch die Leitung der Kunstschule oder deren Träger ausdrücklich gestattet ist. Elternwartezonen werden vor dem Gebäude ausgewiesen oder wo dies nicht möglich ist gibt es Bodenmarkierungen zur Abstandswahrung bzw. durch Reduzierung der Sitzmöglichkeiten in vorgegeben Positionen. Nur im absoluten Ausnahmefall dürfen Schülerinnen von einer Person begleitet werden (z.B. Bringen und Abholen der jüngeren Schülerinnen). In allen Fällen ist der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen und Gebäuden auf den unbedingt notwendigen Zeitraum zu beschränken. Eltern und Geschwisterkinder dürfen nicht in den Unterrichtsraum. Wenn dies räumlich möglich ist, betreten und verlassen Mitarbeitende, Kunstschülerinnen, deren Erziehungsberechtigten bzw. diese zum Unterricht begleitende Personen das Gebäude durch unterschiedliche Zu- und Ausgänge.
    Keinen Zutritt zum Gebäude der Kunstschule und zu von der Kunstschule für den Unterricht genutzten Räumlichkeiten haben Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
    positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests,
    vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z. B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer,
    2.2. Wegeführung
    In Korridoren und Fluren sind Markierungen auf dem Boden und/oder an den Wänden für die Laufwege vorhanden, die so angeordnet sind, dass auch in engen Fluren kein Kontakt zustande kommt.
    Die vorhandenen Fahrstühle dürfen jeweils nur von einer Person pro Fahrt genutzt werden. Ausgenommen sind Personen, die (1) in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern und Kinder und Enkelkinder oder (2) in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben.
  2. Raumsituationen, RAUMHYGIENE
    3.1. Räume
    Für den Kunstschulunterricht werden ausschließlich ausreichend große Unterrichtsräume genutzt, die möglichst nicht anderweitig belegt werden. Bei einer wechselnden Nutzung (beispielsweise mit anderen Einrichtungen) muss eine Zwischenreinigung und gegebenenfalls eine Desinfektion der Räume sichergestellt werden.
    Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss im Unterrichtsbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Ateliers, Werkräumen und Studios entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Teilnehmerinnen den Kurs besuchen können. Die Anzahl der Teilnehmerinnen ist abhängig von der Größe des Ateliers/der Werkräume.
    Seife und Einweghandtücher stehen den Arbeitswaschbecken im Atelier zur Verfügung.
    Die Arbeitswaschbecken sind auch mit Abstandsmarkierungen zu versehen, um die Teilnehmer*innen daran zu erinnern, dass immer nur eine Person am Waschbecken hantieren kann.
    3.2. Lüften
    Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht geöffnet werden. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden.

3.3. Reinigung
Die Reinigung von Oberflächen steht im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.
Die Oberflächenreinigung von technischen Geräten wie PC-Tastatur, Telefon, Drucker, Kopierer etc. erfolgt vor der Nutzung von den Nutzern anhand feuchten Einmaldesinfektionstüchern.
Werkzeuge und Malutensilien müssen nach jedem Kurs gereinigt werden.
Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung). Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht angezeigt. Die Einwirkzeit bzw. Benetzungszeit ist zu beachten. Je nach Desinfektionsmittel (wenn getrocknete Reste reizend wirken) ist eine anschließende Grundreinigung erforderlich.
Folgende Areale sollen besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehrmals täglich gereinigt werden:
Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
Treppen- & Handläufe,
Lichtschalter,
Tische, Telefone, Kopierer
und alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Computermäuse und Tastaturen.
Ebenso sind mobile oder feststehende Trennwände (Plexiglas) nach jeder Unterrichtsstunde und vor dem Eintritt der nächsten Schüler*in zu reinigen.
Das regelmäßige Reinigen bzw. Desinfizieren nach jeder Unterrichtsstunde wird durch die Lehrkraft vorgenommen (Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt).

3.4. Nachverfolgung
Für alle von der Kunstschule für den Unterricht genutzten Gebäude und Räume werden tägliche Anwesenheitslisten geführt, in denen zur Nachverfolgung von Infektionsketten die Personendaten hinterlegt werden. Die Anwesenheitslisten sind so zu führen, dass jederzeit und für alle betreffenden Gebäude nachzuvollziehen und dokumentiert ist, wer sich wann in welchem Unterrichtsraum aufgehalten hat.

4.1. UNTERRICHT IM BEREICH BILDENDE KUNST
Es finden keine Gruppenarbeiten statt, sondern nur Arbeiten am eigenen Bild, Objekt, Text.
Der Austausch von Pinseln und anderen Werkzeugen während des Unterrichts ist nicht gestattet. Nach Möglichkeit werden pro Arbeitsplatz alle benötigten Materialien bereitgestellt. Wenn das aus räumlichen Gründen nicht möglich ist, darf das Material nur einzeln am Materialschrank/tisch geholt werden.
Das Arbeitswaschbecken darf immer nur von einer Person genutzt werden, Markierungen erleichtern die Abstandsregeln.

  1. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH
    In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher1 bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schüler*innen (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen.
    Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen. Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.
  2. VERANTWORTLICHKEIT UND UNTERWEISUNG
    Die Kunstschulleitung trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der hygienischen Erfordernisse, nimmt ihre Verantwortung durch Anleitung und Kontrolle wahr und ist für Absprachen mit dem Träger der Kunstschule verantwortlich.
    Die Unterweisung von Lehrkräften und allen weiteren Mitarbeitenden der Kunstschule zu Inhalten des Hygieneplans ist eine verbindliche Voraussetzung für die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. Die Unterweisung der Lehrkräfte erfolgt bei Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes. Die Lehrkräfte unterzeichnen das vom Landesverband zur Verfügung gestellte Formular mit allen Informationen. (ANLAGE 2)
    Die Unterweisung der Kunstschülerinnen hat in der jeweils ersten Unterrichtsstunde nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes zu erfolgen und ist auch bei weiteren Terminen ggfs. nachzuholen. Die festgelegten Hygieneregeln werden den Kunstschülerinnen und ihren Erziehungsberechtigten auch vorab (per Infoschreiben, E-Mailanhang o. ä.) mitgeteilt.
  3. VERWALTUNG
    Die Mitarbeitenden der Verwaltung sind zu einer möglichst kontaktarmen Kommunikation innerhalb der Verwaltung sowie mit Schülerinnen, Eltern und Dozentinnen angehalten. Das bedeutet, dass Buchung / Information / Abrechnung durch Telefon oder Mail und nicht persönlich im Büro stattfindet.
    Falls dies räumlich notwendig ist, werden Theken bzw. Schreibtische in der Verwaltung mit Spuckschutz ausgestattet.
  4. MELDEPFLICHT
    Sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen sind der Schulleitung und dem Gesundheitsamt unverzüglich zu melden